Gibt es ein Recht auf Gleichheit in der deutschen Verfassung? Das Grundgesetz schützt in Art. 3 die "Gleichheit vor dem Gesetz"; es fordert in Art. 70 eine Gleichheit der Lebensverhältnisse und legt mit dem Demokratie-Prinzip in Art. 20 gleiche politische Mitbestimmungsmöglichkeiten für alle Bürger*innen fest. Ist damit die rechtliche, soziale und politische Gleichheit aller Bürger*innen gewährleistet? Lässt sich auch aus den Werten Menschenwürde und Freiheit ein Gleichheitsanspruch ableiten?
Vortrag: Dr. Markus Schütz