Das Grundgesetz gewährt dem Individuum ein umfangreiches Ensemble an Grundrechten. Diesen steht eine Reihe von Grundpflichten gegenüber, ohne die Staat und Gesellschaft nicht funktionieren können. Die im Grundgesetz verankerten Pflichten bringen die Verantwortlichkeit des Einzelnen für das Gedeihen und die Funktionsfähigkeit des Gemeinwesens zum Ausdruck. So bedeutet ein bestimmtes Recht zu haben umgekehrt auch, die entsprechende Pflicht anerkennen zu müssen (das Recht auf körperliche Unversehrtheit z.B. erfordert ein allgemeines Gewaltverbot).
Vortragsreihe: Dr. Markus Schütz
Dieser Vortrag findet parallel auch online unter Kursnummer P110128 statt.