Die politischen Parteien wirken bei der Willensbildung des Volkes mit, so lautet Art. 21, Satz 1 des Grundgesetzes. Welche Aufgaben haben die Parteien konkret – und wie hat sich ihre Bedeutung historisch entwickelt? Wie nehmen sie Einfluss – z. B. im öffentlich-rechtlichen Rundfunk? Gibt es eine Alternative zur Parteiendemokratie? Und wie steht es umgekehrt mit der Einflussnahme von Vereinen und Verbänden auf die Willensbildung des Volkes?
Vortragsreihe: Paul Gaedtke